Grossraumhallen
Diejenigen Vereine, welche mit Kindern und Jugendlichen eine Grossraumhalle nutzen müssen, welche nicht dem städtischen Gebührenreglement unterliegt, können eine Aufstellung (inkl. Rechnungskopie) dieser Hallennutzungen des vergangenen Jahres einreichen. Die CHF 50'000 werden dann anteilsmässig auf die eingereichten Gesuche verteilt. Davon ausgenommen sind jegliche Veranstaltungen und Hallennutzungen ausserhalb des Stadtgebietes.
Voraussetzungen für Bezug:
- Winterthurer Verein oder Verband mit Sitz in Winterthur und Mitgliedschaft im DWS (Sportpartner sind nicht eingabeberechtigt.)
Einzureichen sind:
- Gesuch Grossraumhallen (folgendes Formular) mit Kontaktdaten und Informationen zu den belegten Grossraumhallen
- Rechnung der Belegung in der nicht städtischen Grossraumhalle innerhalb des Stadtgebiets
Es empfiehlt sich alle Daten beisammen zu haben, da die Eingabe nicht zwischengespeichert werden kann und jedes Mal von vorn erfasst werden muss.
